Allgemeine Geschäftsbedingungen von Optik Gebauer für Geschäftsbeziehungen mit kaufmännischen und privaten Kunden

 

§ 1 Geltung der Vertragsbedingungen

(1)    Optik Gebauer bietet seine Leistungen ausschließlich aufgrund der nachfolgenden Geschäftsbedingungen an. Diese Geschäftsbedingungen gelten für alle gegenwärtigen und zukünftigen Rechtsgeschäfte zwischen dem Kunden und Optik Gebauer.

(2)    Kunden im Sinne der Geschäftsbedingungen sind sowohl Verbraucher als auch Unternehmer. Verbraucher sind natürliche Personen mit denen in Geschäftsbeziehung getreten wird, ohne dass diesen im Hinblick auf die Geschäftsbeziehung mit Optik Gebauer eine gewerbliche oder selbständige berufliche Tätigkeit zugerechnet werden kann. Unternehmer im Sinne dieser Geschäftsbedingungen sind natürliche oder juristische Personen oder rechtsfähige Gesellschaften, mit denen Optik Gebauer in Geschäftsbeziehung tritt, die in Ausübung ihrer gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit handeln.

(3)    Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Kunden wird hiermit widersprochen. Abweichungen von den Vertragsbedingungen von Optik Gebauer sind nur wirksam, wenn sie durch Optik Gebauer schriftlich bestätigt werden.

§ 2 Vertragsschluss

(1)    Angaben von Optik Gebauer in Prospekten, Anzeigen, Katalogen, auf Internet-Web-Seiten u.ä. sind unverbindlich. Preise sind freibleibend. Preisänderungen aufgrund von Änderungen bei Zöllen, Ein- und Ausführgebühren, Devisenkursen etc. bleiben vorbehalten.

(2)    Mit der Bestellung einer Ware erklärt der Kunde verbindlich die bestellte Ware erwerben zu wollen. Optik Gebauer ist berechtigt, das in der Bestellung liegende Vertragsangebot innerhalb von 10 Tagen nach Eingang bei Optik Gebauer anzunehmen.

(3)    Ein Vertrag zwischen der Optik Gebauer und dem Kunden kommt durch die Annahme mittels schriftlicher Auftragsbestätigung von Optik Gebauer (eMail genügt) oder mit der Ausführung der Leistung durch Optik Gebauer zustande.

(4)    Änderungen und Ergänzungen des Vertrages gelten nur, wenn Optik Gebauer sie schriftlich oder elektronisch bestätigt hat.

(5)    Bestellt der Verbraucher die Ware auf elektronischem Weg, wird der Zugang der Bestellung durch Optik Gebauer schriftlich bestätigt (eMail genügt). Die Zugangsbestätigung stellt noch keine verbindliche Annahme der Bestellung und somit keinen Vertragsabschluss dar. Die Zugangsbestätigung kann mit der Annahmeerklärung verbunden werden.

(6)    Der Vertragsabschluss erfolgt unter dem Vorbehalt der richtigen und rechtzeitigen Selbstbelieferung durch die Zulieferer von Optik Gebauer soweit die Nichtlieferung nicht von Optik Gebauer zu vertreten ist. Bei Nichtverfügbarkeit der bestellten Ware wird der Kunde unverzüglich informiert und eine eventuell bereits geleistete Gegenleistung zurückerstattet.

(7)    Sofern der Verbraucher die Ware auf elektronischem Weg bestellt, wird der Vertragstext von Optik Gebauer gespeichert und dem Kunden auf Verlangen nebst den vorliegenden AGB per eMail oder auf postalischem Weg zugesandt.

§ 3 Lieferung, Liefertermine, Lieferungszeit

(1)    Liefertermine, die nicht ausdrücklich als verbindlich bezeichnet werden, gelten als unverbindlich.

(2)    Eine termingerechte Belieferung des Kunden erfolgt vorbehaltlich der termingerechten Belieferung von Optik Gebauer durch seine Lieferanten und deren Unterlieferanten. In Fällen höherer Gewalt oder ausbleibender Selbstbelieferung ist Optik Gebauer berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten oder die Lieferung bzw. Leistung um die Dauer der Behinderung zuzüglich einer angemessenen Anlaufzeit für Bereitstellung und Auslieferung hinauszuschieben. Optik Gebauer verpflichtet sich im Falle des Rücktritts, den Kunden unverzüglich über die Nichtverfügbarkeit der Leistung zu informieren und vom Kunden erbrachte Gegenleistungen unverzüglich zu erstatten.

(3)    Der Versand erfolgt an die vom Kunden angegebene Adresse; Optik Gebauer bleibt der Versandweg und die Versandart vorbehalten, vorbehaltlich anderweitiger Vereinbarung mit dem Kunden. Es ist auch eine vollelektronische Lieferung via Internet download möglich. Die Zurverfügungstellung einer Downloadmöglichkeit für einen Download durch den Kunden gilt als Lieferung.

(4)    Teillieferungen sind zulässig und gelten als selbständige Lieferungen.

§ 4 Preise und Zahlungsbedingungen

(1)    Soweit nicht anders vereinbart sind Rechnungen von Optik Gebauer unverzüglich nach Rechnungsstellung ohne Abzug zahlbar. Bei Teillieferungen, die einer gesonderten Mängelprüfung durch den Kunden zugänglich sind, ist Optik Gebauer zur Berechnung von Abschlagszahlungen berechtigt, wenn sich dieses Recht nicht schon aus der Auftragsbestätigung ergibt.

(2)    Optik Gebauer ist berechtigt, trotz anders lautender Bestimmungen des Kunden Zahlungen zunächst auf dessen ältere Schulden anzurechnen, und wird den Kunden über die Art der erfolgten Verrechnung informieren. Sind bereits Kosten und Zinsen entstanden, so ist der Verkäufer berechtigt, die Zahlung zunächst auf die Kosten, dann auf die Zinsen und zuletzt auf die Hauptleistung anzurechnen.

(3)    Eine Zahlung gilt erst dann als erfolgt, wenn Optik Gebauer über den Betrag verfügen kann. Im Falle von Schecks gilt die Zahlung erst als erfolgt, wenn der Scheck eingelöst wird.

(4)    Wenn Optik Gebauer Umstände bekannt werden, die die Kreditwürdigkeit des Kunden in Frage stellen, so ist Optik Gebauer berechtigt, die gesamte Restschuld fällig zu stellen; Optik Gebauer ist in diesem Fall außerdem berechtigt, Vorauszahlungen oder Sicherheitsleistung zu verlangen.

(5)    Der Kunde ist zur Aufrechung, Zurückbehaltung oder Minderung, auch wenn Mängelrügen oder Gegenansprüche geltend gemacht werden, nur berechtigt, wenn die Gegenansprüche rechtskräftig festgestellt worden oder unstreitig sind. Zur Zurückbehaltung ist der Kunde jedoch auch wegen Gegenansprüchen aus demselben Vertragsverhältnis berechtigt.

§ 5 Eigentumsvorbehalt

(1)    Optik Gebauer behält sich bei Verträgen mit Verbrauchern das Eigentum an der Ware bis zur vollständigen Zahlung des Kaufpreises vor. Bei Verträgen mit Unternehmern behält er sich das Eigentum an der Ware bis zur vollständigen Begleichung aller Forderungen aus einer laufenden Geschäftsbeziehung vor.

(2)    Bei Zugriffen Dritter auf die Vorbehaltsware wird der Kunde auf das Eigentum von Optik Gebauer hinweisen und diese unverzüglich benachrichtigen.

(3)    Bei vertragswidrigem Verhalten des Kunden – insbesondere Zahlungsverzug – ist der Verkäufer berechtigt, die Vorbehaltsware zurückzunehmen oder ggf. Abtretung der Herausgabeansprüche des Kunden gegen Dritte zu verlangen. In der Zurücknahme sowie in der Pfändung der Vorbehaltsware durch Optik Gebauer liegt, soweit nicht die §§ 491 – 507 BGB Anwendung finden kein Rücktritt vom Vertrag.

(4)    Der Kunde ist berechtigt, den Liefergegenstand im ordentlichen Geschäftsverkehr weiter zu verkaufen. Der Kunde tritt jedoch bereits heute alle Forderungen in Höhe des Rechungsbetrages (einschließlich Umsatzsteuer) ab, die dem Kunden aus der Weiterveräußerung gegen seine Abnehmer oder Dritte erwachsen und zwar unabhängig davon, ob der Liefergegenstand ohne oder nach Verarbeitung weiterverkauft worden ist. Zur Einziehung der abgetretenen Forderung ist der Kunde weiterhin ermächtigt. Wenn der Kunde in Zahlungsverzug gerät oder seinen Zahlungsverpflichtungen nicht ordnungsgemäß nachkommt, kann Optik Gebauer die Einziehungsermächtigung widerrufen und die Forderungsabtretung dem Drittschuldner anzeigen. Darüber hinaus kann Optik Gebauer verlangen, dass der Kunde den Schuldner bekannt gibt, alle zum Einzug erforderlichen Angaben macht, die dazugehörigen Unterlagen aushändigt und dem Drittschuldner die Abtretung mitteilt.

(5)    Eine Verarbeitung oder Umbildung der Ware durch den Kunden wird stets für Optik Gebauer vorgenommen. Wird die Ware mit anderen, Optik Gebauer nicht gehörenden Gegenständen verarbeitet, so erwirbt Optik Gebauer Eigentum an der neuen Sache, im Verhältnis des Wertes der Ware zu den anderen verarbeiteten Gegenständen zur Zeit der Verarbeitung. Sollte die Ware mit anderen, nicht Optik Gebauer gehörenden Gegenständen vermischt werden, so erwirbt Optik Gebauer das Miteigentum an der neuen Sache im Verhältnis des Wertes der Ware zu den anderen vermischten Sachen im Zeitpunkt der Vermischung. Ist die Sache des Kunden als Hauptsache anzusehen, so hat dieser Optik Gebauer anteilsmäßiges Miteigentum zu übertragen.

(6)    Der Kunde tritt an Optik Gebauer auch die Forderungen in Höhe des Rechnungsbetrages (einschließlich Umsatzsteuer) ab, die dem Kunden durch die Verbindung des Liefergegenstandes mit einem Grundstück gegen einen Dritten erwachsen.

(7)    Optik Gebauer verpflichtet sich, die ihr zustehenden Sicherheiten auf Verlangen des Kunden insoweit freizugeben, als der Wert der Sicherheit die zu sichernde Forderung um mehr als 20% übersteigt.

§ 6 Gefahrübergang

(1)    Ist der Kunde Unternehmer, geht die Gefahr des zufälligen Untergangs und Verschlechterung der Ware mit der Auslieferung der Sache an die mit der Ausführung der Versendung beauftragten Firma, Anstalt oder Person auf den Kunden über.

(2)    Ist der Kunde Verbraucher geht die Gefahr des zufälligen Untergangs oder Verschlechterung der Ware erst mit der Übergabe der gekauften Sache auf den Kunden über.

§ 7  Gewährleistung

(1)    Die Gewährleistungsfrist beginnt mit der Ablieferung der Ware und beträgt ein Jahr.

(2)    Liegt ein von Optik Gebauer zu vertretender Mangel vor, so ist Optik Gebauer nach ihrer Wahl zur Beseitigung des Mangels oder zur Ersatzlieferung berechtigt. Im Falle der Beseitigung des Mangels ist Optik Gebauer verpflichtet, alle zum Zweck der Mängelbeseitigung erforderlichen Aufwendungen, insbesondere Transport-, Wege-, Arbeits- und Materialkosten zu tragen, soweit diese sich nicht dadurch erhöhen, dass die gelieferte Ware an einen anderen Ort als den Erfüllungsort verbracht wurde.

(3)    Schlägt die Mängelbeseitigung fehl oder ist Optik Gebauer zur Mängelbeseitigung oder Ersatzlieferung nicht bereit oder in der Lage oder verzögert sich diese aus Gründen, die Optik Gebauer zu vertreten hat, über angemessene Fristen hinaus, so ist der Kunde berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten oder Herabsetzung des Kaufpreises zu verlangen.

 

§ 8  Haftung von  Optik Gebauer

(1)    Schadensersatzansprüche wegen Pflichtverletzung, aus Verschulden bei Vertragsschluss, aus Gewährleistungsrecht und aus unerlaubter Handlung sind sowohl gegen Optik Gebauer als auch gegen Erfüllungs- und Verrichtungsgehilfen ausgeschlossen, soweit nicht vorsätzliches oder grob fahrlässiges Handeln vorliegt.

(2)    Soweit eine vertragswesentliche Pflicht verletzt wurde, ist die Haftung nur für leichte Fahrlässigkeit ausgeschlossen.

(3)    Der Haftungsausschluss der Nummern 1. und 2. gilt nicht bei Verletzung von Leben, Körper und Gesundheit.

(4)    Jede Haftung ist auf den bei Vertragsschluss vorhersehbaren Schaden begrenzt.

§ 9  Untersuchungspflichten

(1)    Unternehmer-Kunden sind verpflichtet, erkennbare Mängel innerhalb einer Frist von einer Woche ab Empfang der Ware schriftlich anzuzeigen, anderenfalls ist die Geltendmachung von Gewährleistungsansprüchen ausgeschlossen. Zur Fristwahrung genügt die rechtzeitige Absendung. Dem Unternehmer obliegt die Beweislast für die Anspruchsvoraussetzungen, insbesondere für den Mangel selbst, den Zeitpunkt der Feststellung und für die Rechtzeitigkeit der Mängelrüge.

(2)    Verbraucher-Kunden sind verpflichtet bei der Feststellung eines vertragswidrigen Zustands der Ware Optik Gebauer über offensichtliche Mängel binnen einer Frist von zwei Monaten nach dem Zeitpunkt der Feststellung schriftlich zu unterrichten. Maßgeblich für die Fristwahrung ist der Zugang der Unterrichtung bei Optik Gebauer. Unterlässt der Verbraucher diese Unterrichtung, erlöschen die Gewährleistungsrechte zwei Monate nach seiner Feststellung des Mangels. Dies gilt nicht bei Arglist von Optik Gebauer. Der Verbraucher trägt die Beweislast für den Zeitpunkt der Feststellung des Mangels. Wurde der Verbraucher durch unzutreffende Herstelleraussagen zum Kauf der Sache bewogen, trägt er die Beweislast für seine Kaufentscheidung.

§ 10 Schlussbestimmungen

(1)    Es gilt deutsches Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.

(2)    Ausschließlicher Gerichtsstand gegenüber Kaufleuten, juristischen Personen des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtlichem Sondervermögen für alle Streitigkeiten aus diesem Vertrag ist Nürnberg.

(3)    Die Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen dieser allgemeinen Geschäftsbedingungen oder des Kaufvertrages berühren die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht; an Stelle der ganz oder teilweise unwirksamen Bestimmungen tritt die gesetzliche Regelung.

(4)    Ladungsfähige Anschrift von Optik Gebauer ist Optik Gebauer, Inhaber Christoph Gebauer, Industriestraße 10, 91161 Hilpoltstein.